Energiekonzepte Dinslaken & Dinslaken GbR.

Ihre anerkannten und geprüften Energieeffizienz-Experten für technische Gebäudeausstattung, nachhaltiges Bauen und Sanieren, Förderprogramme des Bundes sowie die kommunale Wärmeplanung

Klimafreundliche Wärmebereitstellung –
Was geht mich bzw. uns das an?

Wenn es um das Thema „Wärmebereitstellung und Heizung“ geht, müssen viele umdenken – und zwar erheblich. Betroffen sind jetzige und künftige Immobilieneigentümer, aber auch die Kommunen sowie zahlreiche weitere Akteure in Baugewerbe und Gebäudewirtschaft. Denn seit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (kurz „GEG“) am 8. 9. 2023 dürfte jedem klar geworden sein: Die politisch Verantwortlichen meinen es ernst mit dem im Klimaschutzgesetz verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 20451

Wozu braucht man eine Energieberatung?

Die Wärmewende mutet allen Akteuren, die bei ihrer Umsetzung gefordert und eingebunden sind, einiges zu. Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Entsprechend gibt es im GEG Übergangsfristen (z. B. für Bestandsbauten), Härtefallregelungen (z. B. für einkommensschwache Haushalte) und Sonderbestimmungen (z. B. für Wohnungseigentümergemeinschaften). Hierbei den Überblick zu bewahren, die passenden Entscheidungen zu treffen und die richtigen energieeffizienten Maßnahmen zu ergreifen, ist nicht einfach. Dies gilt erst recht erst, wenn es um das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen des GEG mit den drei anderen genannten Hebeln BEHG, BEG und WPG geht.


Hieraus erwächst zwangsläufig ein hoher Beratungsbedarf. Im GEG findet dies in mehrfacher Hinsicht seinen Niederschlag.:

  • So fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Energieberatung für Wohngebäude und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro).
  • Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Energieberatung zu erfolgen; sie dient dem Ziel, auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit insbesondere aufgrund der ansteigenden CO2-Bepreisung hinzuweisen.

Welche Rolle spielen Energieeffizienz-Experten?ieberatung?

Am besten können diesen Beratungsbedarf speziell qualifizierte Energieberaterinnen und -berater decken, wie zum Beispiel die Experten von Energiekonzepte Dinslaken. Allerdings bezeichnet Energieberater/in keinen geschützten Beruf. Umso wichtiger ist es daher, die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde in diesem Sektor nachzuweisen und offenzulegen. Genau dazu dient das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreute Portal www.energie-effizienz-experten.de.

(Das Portal www.energie-effizienz-experten.de wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellt.)


Energiekonzepte Dinslaken ist dort als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes registriert. Hierfür mussten wir den Nachweis erbringen, dass unser Team über entsprechendes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügt.
Ebenso halten wir uns selbstverständlich über die aktuellen förderpolitischen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden; denn auch dies zählt zu unseren Pflichten als dort gelistete Experten. Wichtig: In dieser Eigenschaft sind wir antragsberechtigt für die in der BEG-Richtlinie verankerte Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Insofern kommt Energieberatenden wie uns bei der Akzeptanz und Umsetzung des GEGs sowie der hiermit angestrebten Wärmewende eine Schlüsselstellung zu.

Was macht Energiekonzepte Dinslaken?

Wir verstehen uns aber nicht nur als Energieberater, sondern auch als Planungsbüro. Angefangen beim Entwurf über die Fachplanung und Baubegleitung bis hin zum Monitoring sorgen wir so für maßgeschneiderte Lösungen in den Segmenten energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie technische Gebäudeausrüstung. Dabei kümmern wir uns um einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster etc.) ebenso wie um das komplette energetische Konzept mit Beheizung, Trinkwarmwassererzeugung und Kältebereitstellung. Dies schließt bei Bedarf auch eine autarke Stromversorgung inklusive bidirektionaler Ladung der E-Mobilität, eine zukunftsweisende Speichertechnologie sowie die Einbindung von KI-Prozessen für die Gebäudeautomation mit ein.

Einen detaillierten Überblick über unser komplettes Dienstleistungs-Portfolio erhalten Sie hier .

Unsere Expertise für Kommunen und die kommunale Wärmeplanung

Das GEG weist den rund 11.000 Kommunen in Deutschland mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle zu. Gesetzliche Grundlage soll das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz WPG, sein. Dekarbonisierung bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Reduktion bis hin zum vollständigen Verzicht des „Treibhausgases“ CO2.

Energiekonzepte Dinslaken hält die Kommunen über die Entwicklung beim WPG auf dem Laufenden und hilft bei der Beantwortung aller in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen. Weitere Informationen zum noch im Entwurf befindlichen WPG sowie unserem Leistungsangebot für die Kommunen, um diese beim Prozess der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen, finden Sie hier

Mit Bundesförderung in eine klimaneutrale Zukunft*

*Da die neue BEG-Richtlinie zurzeit noch in Bearbeitung ist, stehen alle folgenden Informationen bis zu ihrer tatsächlichen Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch unter Vorbehalt.

Begleitend zur Novelle des GEG soll auch die Förderlandschaft geändert werden. Unabhängig davon, wie die neue BEG-Richtlinie aber schließlich in Kraft treten wird, steht eins schon jetzt fest: Als Energieeffizienz-Experten für die Bundesförderung sind wir auch künftig für alle in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel antragsberechtigt. Das heißt: Für die Inanspruchnahme der Bundesförderung sind wir unverändert Ihr erster Ansprechpartner – egal, wie diese letztlich im Detail ausgestaltet sein wird.

Wenn Sie die hier aufgelisteten Fördersegmente des BEG anklicken , eröffnen sich Ihnen alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Bereichen:

Als Kerninstrument der Bundesförderung ist ein Grundzuschuss in Höhe von 30% für die Erfülloptionen des GEG beim Heizungstausch vorgesehen.

Zu diesen Optionen zählen:

• Solarthermie

• Biomasseheizung

• Wärmepumpe1)

• Brennstoffzellenheizung

• Wasserstoff-fähige Heizung2)

• innovative Heizungstechnik

• Errichtung, Umbau und Erweiterung des Gebäudenetzes

• Gebäudenetzanschluss

• Wärmenetzanschluss.

Zu diesen Optionen zählen:

1) Beim Umstieg auf Wärmepumpe soll es obendrauf noch einen Effizienzbonus in Höhe von 5% geben.

2) Bei einer Wasserstoff-fähigen Heizung sollen nur die Investitionsmehrkosten für H2-Readiness bezuschussbar sein.

Diese Art der „Grundförderung“ gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und soll Privateigentümern, Vermietern, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren zugutekommen.

Darüber hinaus ist eine Art Geschwindigkeitsbonus geplant, mit dem ein Anreiz zum beschleunigten Heizungstausch gegeben werden soll. Bis 2025 soll dieser 25% betragen und 2026 auf 20% sowie 2027 auf 15% absinken. Voraussetzung ist, dass es sich bei der bisherigen Wärmequelle um eine

  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizung
  • oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung

handelt. Anspruchsberechtigt sollen selbstnutzende Wohnungseigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen sein.

Selbstnutzende Wohnungseigentümer sollen beim Heizungstausch darüber hinaus noch durch einen Einkommensbonus in Höhe von 30% entlastet werden. Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beläuft sich auf maximal 40.000 Euro.

Die genannten Boni können mit der Grundförderung zwar kombiniert werden, dürfen aber einen maximalen Fördersatz von zusammengerechnet 75% nicht übersteigen.

Hierunter fallen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Optimierung in den Bereichen

• Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände etc.);

• Anlagentechnik (z. B. Wärme-/Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung – Stichwort: „Efficiency Smart Home“);

• Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen).

Bis einschließlich 2025 soll der Fördersatz für diese Segmente auf 30% steigen; ab 2026 soll er dann auf 15% absinken.

Ob die Förderung von Effizienzmaßnahmen betreff Gebäudehülle und Anlagentechnik bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iFSP) weiterhin um zusätzliche 5% aufgestockt werden kann, steht noch nicht fest.

Bezuschusst werden auch Leistungen zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt hier 50%. Seine Inanspruchnahme ist allerdings an zwei Voraussetzungen gekoppelt:

Zum einen müssen Fachplanung und Baubegleitung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den folgenden vier Fördersegmenten nach BEG dienen:

1. Gebäudehülle

2. Anlagentechnik (außer Heizung)

3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

4. Heizungsoptimierung

Zum anderen müssen Energieeffizienz-Experten wie Energiekonzepte Dinslaken mit eingebunden sein. Von daher zählt auch dieser förderbare Bereich zu unserem Leistungs-Portfolio.

Für alle Fördersegmente sind Höchstgrenzen vorgehen. Trotz dieser Deckelungen sind bis zu 90.000 Euro Investitionskostenzuschuss möglich. Weitere Information zu diesem nicht immer leicht zu überschauen Bereich haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Downloads

Klicken Sie einfach auf einen der grünen Buttons. Und schon können Sie sich zu den genannten Themen ein anschauliches Beispiel aus unserer Arbeitspraxis herunterladen und anschauen (Beispielobjekt aus Bergheim, aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert).

Oliver & Max Dinslaken – Die Energieberater.

Meisterbetrieb

Seit 26 Jahren Experte für Schornsteine, Umwelt, Energie

Energie-Effizienz-Experte

Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung

BAFA-Berater

Förderprogramme des Bundes

KfW-Berater

Unabhängig und neutral

Unsere (bevorzugten) Einsatzgebiete:

Elsdorf, Kerpen, Bergheim, Frechen, Bedburg, Hürth, Pulheim und Erftstadt