Was macht Energiekonzepte Dinslaken?

Wir verstehen uns nicht nur als Energieberater, sondern auch als Planungsbüro. Angefangen beim Entwurf über die Fachplanung und Baubegleitung bis hin zum Monitoring sorgen wir so für maßgeschneiderte Lösungen in den Segmenten energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie technische Gebäudeausrüstung.

Einen detaillierten Überblick über unser komplettes Dienstleistungs-Portfolio erhalten Sie hier.

Familie Kalt braucht eine Energieberatung. – Was können wir tun?

Familie Kalt bewohnt ein zweigeschossiges Reihenhaus aus dem Jahr 1976 mit 104 qm, Gasheizung und einem unausgebauten Dach. Schauen Sie selbst, wie wir helfen können…

Welche Rolle spielen EnergieeffizienzExperten?

Den Beratungsbedarf zur Wärmewende können am besten speziell qualifizierte Energieberaterinnen und -berater decken, wie zum Beispiel die Experten von Energiekonzepte Dinslaken. Allerdings bezeichnet Energieberater/in keinen geschützten Beruf. Umso wichtiger ist es daher, die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde in diesem Sektor nachzuweisen und offenzulegen. Genau dazu dient das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreute Portal www.energie-effizienz-experten.de. Energiekonzepte Dinslaken ist dort als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes registriert.

«Energieberatenden wie uns kommt bei der Akzeptanz und Umsetzung des GEGs sowie der hiermit angestrebten Wärmewende eine Schlüsselstellung zu.»

Lukas Mölich (M. Eng. / DGNB REGISTERED PROFESSIONAL), zuständig bei Energiekonzepte Dinslaken für Energetische Gebäudeplanung, Entwicklung von energetischen Konzepten für Effizienzhaussanierungen und Neubauprojekte sowie Beratung und Konzeptionierung von Förderstrategien – BEG.

Antragsberechtigt

Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten sind wir antragsberechtigt für die in der BEG-Richtlinie verankerte Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Sachkundenachweis

Für die Registrierung im dena-Portal mussten wir den Nachweis erbringen, dass unser Team über entsprechendes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügt. Ebenso halten wir uns selbstverständlich über die aktuellen förderpolitischen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden; denn auch dies zählt zu unseren Pflichten als dort gelistete Experten.

Antragsberechtigt

Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten sind wir antragsberechtigt für die in der BEG-Richtlinie verankerte Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Sachkundenachweis

Für die Registrierung im dena-Portal mussten wir den Nachweis erbringen, dass unser Team über entsprechendes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügt. Ebenso halten wir uns selbstverständlich über die aktuellen förderpolitischen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden; denn auch dies zählt zu unseren Pflichten als dort gelistete Experten.

Wozu braucht man eine Energieberatung?

Die Wärmewende mutet allen Akteuren, die bei ihrer Umsetzung gefordert und eingebunden sind, einiges zu. Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Entsprechend gibt es im GEG Übergangsfristen (z. B. für Bestandsbauten), Härtefallregelungen (z. B. für einkommensschwache Haushalte) und Sonderbestimmungen (z. B. für Wohnungseigentümergemeinschaften). Hierbei den Überblick zu bewahren, die passenden Entscheidungen zu treffen und die richtigen energieeffizienten Maßnahmen zu ergreifen, ist nicht einfach. Dies gilt erst recht, wenn es um das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen des GEG mit den drei anderen Hebeln BEHG, BEG und WPG geht.

« Von der Idee und bis zur Umsetzung alles aus einer Hand: Wir beraten und planen für Sie! »

Max Dinslaken, gelisteter Energieeffizienz-Experte und Geschäftsführer der Dinslaken & Dinslaken GbR

Energieberatung nach GEG


Vor Einbau/Aufstellung von Heizungen mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff:
obligatorische(!) Energieberatung zu Auswirkungen der CO2-Bepreisung und Wärmeplanung.


Bei Wohngebäuden:
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Übernahme von bis zu 80% der Beratungskosten (bei Ein-/Zweifamilienhäusern max. 1.300 Euro), wenn Berater/in bei www.energie-effizienz-experten.de unter „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.


Bei Nicht-Wohngebäuden:
Energieberatung nach DIN 18599

Klimafreundliche Wärmebereitstellung

Klimafreundliche Wärmebereitstellung

Wer ist betroffen?

Betroffen sind jetzige und künftige Immobilieneigentümer, die Kommunen sowie zahlreiche Akteure in Baugewerbe und Gebäudewirtschaft. Sie müssen beim Thema „Wärmebereitstellung und Heizung” umdenken.

Denn die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (kurz „GEG“) unterstreicht: Die politisch Verantwortlichen meinen es ernst mit dem im Klimaschutzgesetz verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045.

Wer braucht eine Energieberatung?

  • Haus- und Wohnungseigentümer*innen

  • Immobilien-Makler/-unternehmen

  • Industrie und Handwerksbetriebe

  • Ingenieur- und Architektenbüros

  • Kommunen

  • Projektentwickler und Bauunternehmer

  • WEGs und Hausverwalterer

  • Wohnungsgenossenschaften

Wie soll die Wärmewende angekurbelt werden?

Mit der Novelle des GEG drückt der Gesetzgeber deutlich aufs Tempo: Bis spätestens Mitte 2028 soll jede neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Dies setzt vor allem die Besitzer der bestehenden 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der 3 Millionen Mehrfamilienhäuser unter einen erheblichen Handlungsdruck. Denn Stand heute werden in Deutschland immer noch rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Welche weiteren Hebel neben dem GEG zum Einsatz kommen, um die Wärmewende zu beschleunigen, erfahren Sie hier.

«Alle Betreiber von fossil gespeisten Heizungen müssen sich über kurz oder lang mit dem Umstieg auf eine klimafreundlichere Wärmebereitstellung beschäftigen und tätig werden. Da der Gesetzgeber aber auch den Kommunen beim Vollzug der Wärmewende eine tragende Rolle zuweist, unterliegen diese ebenso der Notwendigkeit, aktiv zu werden.»

Oliver Dinslaken, Firmengründer der Dinslaken & Dinslaken GbR

Wie soll die Wärmewende angekurbelt werden?

Mit der Novelle des GEG drückt der Gesetzgeber deutlich aufs Tempo: Bis spätestens Mitte 2028 soll jede neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Dies setzt vor allem die Besitzer der bestehenden 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der 3 Millionen Mehrfamilienhäuser unter einen erheblichen Handlungsdruck. Denn Stand heute werden in Deutschland immer noch rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Welche weiteren Hebel neben dem GEG zum Einsatz kommen, um die Wärmewende zu beschleunigen, erfahren Sie    hier.

«Alle Betreiber von fossil gespeisten Heizungen müssen sich über kurz oder lang mit dem Umstieg auf eine klimafreundlichere Wärmebereitstellung beschäftigen und tätig werden. Da der Gesetzgeber aber auch den Kommunen beim Vollzug der Wärmewende eine tragende Rolle zuweist, unterliegen diese ebenso der Notwendigkeit, aktiv zu werden.»

Oliver Dinslaken, Firmengründer der Dinslaken & Dinslaken GbR

Unsere Expertise für die kommunale Wärmeplanung

Die Kommunen als Dreh- und Angelpunkt der Wärmewende

Das GEG weist den rund 11.000 Gemeinden in Deutschland mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle zu. Gesetzliche Grundlage ist das zum 1. Januar 2024 parallel zur Novelle des GEG in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz WPG. Es verpflichtet die Kommunen zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dekarbonisierung bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Reduktion bis hin zum vollständigen Verzicht des „Treibhausgases“ CO2.

Die Hauptziele des WPG

Das WPG dient zwei Hauptzielen:

  1. Zum einen soll Bürgern und Gewerbetreibenden eine verbindliche Orientierung an die Hand gegeben werden, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
  2. Zum anderen soll der Anteil an leitungsgebundener Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme bis 2030 im bundesweiten Mittel auf 50% und bis 2045 auf 100 % steigen.

Die Umsetzung

In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, bei weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028.

Bei der Erarbeitung der Wärmepläne kann auf vorhandene Daten von Behörden, Energieversorgern oder Schornsteinfegern zurückgegegriffen werden. Gemeinden unter 10.000 Einwohner können darüber hinaus ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Dennoch sind die ambitionierten Zeitvorgaben des WPG für die Kommunen herausfordernd. Sie müssen nun zügig in die Thematik und Prozessplanung einsteigen, um ihre bisherigen Energiekonzeptionen rechtzeitig genug anpassen zu können.

Energiekonzepte Dinslaken unterstützt Sie!

Wir helfen den Gemeinden bei der Beantwortung aller in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen.

Weitere Informationen zu unserem speziellen Leistungsangebot für Kommunen finden Sie hier.

Energiekonzepte Dinslaken unterstützt Sie!

Wir helfen den Gemeinden bei der Beantwortung aller in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen.

Weitere Informationen zu unserem speziellen Leistungsangebot für Kommunen finden Sie hier.

Mit Bundesförderung in eine klimaneutrale Zukunft

Begleitend zur Novelle des GEG ist auch die Förderlandschaft geändert worden. Denn zum 1. Januar 2024 ist ebenso die überarbeitete Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Als Energieeffizienz-Experten für die Bundesförderung sind wir auch künftig für alle in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel antragsberechtigt.

«Für die Inanspruchnahme der Bundesförderung sind wir unverändert Ihr erster Ansprechpartner – egal, obe es sich dabei um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.»

Max Dinslaken, gelisteter Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Geschäftsführer der Dinslaken & Dinslaken GbR

Wenn Sie die hier aufgelisteten Fördersegmente der BEG anklicken , eröffnen sich Ihnen alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Bereichen:

Als Kerninstrument der Bundesförderung ist ein Grundzuschuss in Höhe von 30% für die Erfülloptionen des GEG beim Heizungstausch vorgesehen.

Zu diesen Optionen zählen:

  • Solarthermie,
  • Biomasseheizung,1)
  • Wärmepumpe,2)
  • Brennstoffzellenheizung,
  • Wasserstoff-fähige Heizung,3)
  • innovative Heizungstechnik,
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung des Gebäudenetzes,
  • Gebäudenetzanschluss,
  • Wärmenetzanschluss.

1) Für Biomasseheizungen werden pauschal 2.500 Euro als sogenannter Emissionsminderungszuschlag gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

2) Beim Umstieg auf Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es obendrauf noch einen Effizienzbonus in Höhe von 5%.

3) Bei einer Wasserstoff-fähigen Heizung sind nur die Investitionsmehrkosten für H2-Readiness bezuschussbar.

Diese Art der „Grundförderung“ gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Offen steht sie:

  • Privateigentümern,
  • Vermietern,
  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen und
  • Contractoren.

Darüber ist eine Art Geschwindigkeitsbonus vorgesehen, mit dem ein Anreiz zum beschleunigten Heizungstausch gegeben werden soll. Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser 20%. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, also zunächst ab 1. Januar 2029 auf 17%.

Voraussetzung ist, dass es sich bei der bisherigen Wärmequelle um eine der folgenden Varianten handelt:

  • eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung oder
  • eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung.

Anspruchsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer.


Selbstnutzende Eigentümer werden beim Heizungstausch darüber hinaus noch durch einen Einkommensbonus in Höhe von 30% entlastet. Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beläuft sich jährlich auf maximal 40.000 Euro.


Die genannten Boni können mit der Grundförderung zwar kombiniert werden, dürfen aber einen maximalen Fördersatz von zusammengerechnet 70% nicht übersteigen.

Hierunter fallen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Optimierung in den Bereichen

  • Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände etc.);
  • Anlagentechnik (z. B. Wärme-/Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung – Stichwort: „Efficiency Smart Home“);
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen).

Der Fördersatz für diese Segmente liegt bei 15%. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iFSP) kann dieser gegebenenfalls um zusätzliche 5% aufgestockt werden.

Bezuschusst werden auch Leistungen zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt hier 50%. Seine Inanspruchnahme ist allerdings an zwei Voraussetzungen gekoppelt:

  • Zum einen müssen Fachplanung und Baubegleitung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den folgenden vier Fördersegmenten nach BEG dienen
    1. Gebäudehülle,
    2. Anlagentechnik (außer Heizung),
    3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
    4. Heizungsoptimierung .
  • Zum anderen müssen Energieeffizienz-Experten wie Energiekonzepte Dinslaken mit eingebunden sein. Von daher zählt auch dieser förderbare Bereich zu unserem Leistungs-Portfolio.

In allen Fördersegmenten sind Höchstgrenzen vorgesehen. Trotz dieser Deckelungen sind Investitionskosten von bis zu 90.000 Euro bezuschussbar. Weitere Information zu diesem nicht immer leicht zu überschauen Bereich haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Oliver & Max Dinslaken GbR Die Energieberater.

Techn. Planungsbüro

Energetisches Bauen/Sanieren, kommunale Wärmeplanung WPG

Energie-Effizienz-Experte

GEG- und BEG-Support für Wohn-/Nichtwohngebäude

BAFA- und KfW-Berater

antragsberechtigt für alle Fördersegmente nach BEG

Unser Team

Ingenieure, Meister, EEE-Berater, TGA-Planer (TGA), BiRN-Auditor

Unsere (bevorzugten) Einsatzgebiete:

Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz; darüber hinaus betreuen aber auch Projekte zum Beispiel in Berlin, München und Frankfurt. Am besten einfach anfragen – Sie erhalten auf jeden Fall zeitnah eine Antwort.