Klimafreundliche Wärmebereitstellung

Klimafreundliche Wärmebereitstellung

Wer ist betroffen?

Betroffen sind jetzige und künftige Immobilieneigentümer, die Kommunen sowie zahlreiche Akteure in Baugewerbe und Gebäudewirtschaft. Sie müssen beim Thema „Wärmebereitstellung und Heizung“ umdenken. Denn die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (kurz „GEG“) am 8. 9. 2023 unterstreicht: Die politisch Verantwortlichen meinen es ernst mit dem im Klimaschutzgesetz verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045.

Wer braucht eine Energieberatung ?

  • Haus– und Wohnungseigentümer

  • Immobilien-Makler/-unternehmen

  • Industrie und Handwerksbetriebe

  • Ingenieur- und Architektenbüros

  • Moderation von Bürgerbeteiligungs-prozessen

  • Kommunen

  • Projektentwickler und Bauunternehmer

  • WEGs und Hausverwalter

  • Wohnungs-genossenschaften

Wie soll die Wärmewende angekurbelt werden?

Mit der Novelle des GEG drückt der Gesetzgeber deutlich aufs Tempo: Bis spätestens Mitte 2028 soll jede neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Dies setzt vor allem die Besitzer der bestehenden 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der 3 Millionen Mehrfamilienhäuser unter einen erheblichen Handlungsdruck. Denn Stand heute werden in Deutschland immer noch rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Welche weiteren Hebel neben dem GEG zum Einsatz kommen, um die Wärmewende zu beschleunigen, erfahren Sie hier.

«Alle Betreiber von fossil gespeisten Heizungen müssen sich über kurz oder lang mit dem Umstieg auf eine klimafreundlichere Wärmebereitstellung beschäftigen und tätig werden. Da der Gesetzgeber aber auch den Kommunen beim Vollzug der Wärmewende eine tragende Rolle zuweist, unterliegen diese ebenso der Notwendigkeit, aktiv zu werden.»

Oliver Dinslaken, Firmengründer der Dinslaken & Dinslaken GbR

Oliver & Max Dinslaken GbR Die Energieberater.

Techn. Planungsbüro

Energetisches Bauen/Sanieren, kommunale Wärmeplanung WPG

Energie-Effizienz-Experte

GEG- und BEG-Support für Wohn-/Nichtwohngebäude

BAFA- und KfW-Berater

antragsberechtigt für alle Fördersegmente nach BEG

Unser Team

Ingenieure, Meister, EEE-Berater, TGA-Planer (TGA), BiRN-Auditor

Unsere (bevorzugten) Einsatzgebiete:

Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz; darüber hinaus betreuen aber auch Projekte zum Beispiel in Berlin, München und Frankfurt. Am besten einfach anfragen – Sie erhalten auf jeden Fall zeitnah eine Antwort.