Was macht Energiekonzepte Dinslaken?
Familie Kalt braucht eine Energieberatung. – Was können wir tun?
Familie Kalt bewohnt ein zweigeschossiges Reihenhaus aus dem Jahr 1976 mit 104 qm, Gasheizung und einem unausgebauten Dach. Schauen Sie selbst, wie wir helfen können…
Welche Rolle spielen Energieeffizienz–Experten?
Den Beratungsbedarf zur Wärmewende können am besten speziell qualifizierte Energieberaterinnen und -berater decken, wie zum Beispiel die Experten von Energiekonzepte Dinslaken. Allerdings bezeichnet Energieberater/in keinen geschützten Beruf. Umso wichtiger ist es daher, die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde in diesem Sektor nachzuweisen und offenzulegen. Genau dazu dient das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreute Portal www.energie-effizienz-experten.de. Energiekonzepte Dinslaken ist dort als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes registriert.
«Energieberatenden wie uns kommt bei der Akzeptanz und Umsetzung des GEGs sowie der hiermit angestrebten Wärmewende eine Schlüsselstellung zu.»
Lukas Mölich (M. Eng. / DGNB REGISTERED PROFESSIONAL), zuständig bei Energiekonzepte Dinslaken für Energetische Gebäudeplanung, Entwicklung von energetischen Konzepten für Effizienzhaussanierungen und Neubauprojekte sowie Beratung und Konzeptionierung von Förderstrategien – BEG.
Antragsberechtigt
Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten sind wir antragsberechtigt für die in der BEG-Richtlinie verankerte Bundesförderung für effiziente Gebäude.Sachkundenachweis
Für die Registrierung im dena-Portal mussten wir den Nachweis erbringen, dass unser Team über entsprechendes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügt. Ebenso halten wir uns selbstverständlich über die aktuellen förderpolitischen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden; denn auch dies zählt zu unseren Pflichten als dort gelistete Experten.Antragsberechtigt
Als dena-gelistete Energieeffizienz-Experten sind wir antragsberechtigt für die in der BEG-Richtlinie verankerte Bundesförderung für effiziente Gebäude.Sachkundenachweis
Für die Registrierung im dena-Portal mussten wir den Nachweis erbringen, dass unser Team über entsprechendes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügt. Ebenso halten wir uns selbstverständlich über die aktuellen förderpolitischen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden; denn auch dies zählt zu unseren Pflichten als dort gelistete Experten.Wozu braucht man eine Energieberatung?
Die Wärmewende mutet allen Akteuren, die bei ihrer Umsetzung gefordert und eingebunden sind, einiges zu. Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Entsprechend gibt es im GEG Übergangsfristen (z. B. für Bestandsbauten), Härtefallregelungen (z. B. für einkommensschwache Haushalte) und Sonderbestimmungen (z. B. für Wohnungseigentümergemeinschaften). Hierbei den Überblick zu bewahren, die passenden Entscheidungen zu treffen und die richtigen energieeffizienten Maßnahmen zu ergreifen, ist nicht einfach. Dies gilt erst recht, wenn es um das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen des GEG mit den drei anderen Hebeln BEHG, BEG und WPG geht.
« Von der Idee und bis zur Umsetzung alles aus einer Hand: Wir beraten und planen für Sie! »
Max Dinslaken, gelisteter Energieeffizienz-Experte und Geschäftsführer der Dinslaken & Dinslaken GbREnergieberatung nach GEG
Vor Einbau/Aufstellung von Heizungen mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff:
obligatorische(!) Energieberatung zu Auswirkungen der CO2-Bepreisung und Wärmeplanung.
Bei Wohngebäuden:
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Übernahme von bis zu 80% der Beratungskosten (bei Ein-/Zweifamilienhäusern max. 1.300 Euro), wenn Berater/in bei www.energie-effizienz-experten.de unter „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.
Bei Nicht-Wohngebäuden:
Energieberatung nach DIN 18599
Klimafreundliche Wärmebereitstellung
Klimafreundliche Wärmebereitstellung
Unsere Expertise für die kommunale Wärmeplanung
Die Kommunen als Dreh- und Angelpunkt der Wärmewende
Das GEG weist den rund 11.000 Gemeinden in Deutschland mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umsetzung der Wärmewende eine zentrale Rolle zu. Gesetzliche Grundlage ist das zum 1. Januar 2024 parallel zur Novelle des GEG in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz WPG. Es verpflichtet die Kommunen zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dekarbonisierung bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Reduktion bis hin zum vollständigen Verzicht des „Treibhausgases“ CO2.
Die Hauptziele des WPG
Das WPG dient zwei Hauptzielen:
- Zum einen soll Bürgern und Gewerbetreibenden eine verbindliche Orientierung an die Hand gegeben werden, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
- Zum anderen soll der Anteil an leitungsgebundener Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme bis 2030 im bundesweiten Mittel auf 50% und bis 2045 auf 100 % steigen.
Die Umsetzung
In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, bei weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028.
Bei der Erarbeitung der Wärmepläne kann auf vorhandene Daten von Behörden, Energieversorgern oder Schornsteinfegern zurückgegegriffen werden. Gemeinden unter 10.000 Einwohner können darüber hinaus ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Dennoch sind die ambitionierten Zeitvorgaben des WPG für die Kommunen herausfordernd. Sie müssen nun zügig in die Thematik und Prozessplanung einsteigen, um ihre bisherigen Energiekonzeptionen rechtzeitig genug anpassen zu können.
Energiekonzepte Dinslaken unterstützt Sie!
Weitere Informationen zu unserem speziellen Leistungsangebot für Kommunen finden Sie hier.
Energiekonzepte Dinslaken unterstützt Sie!
Weitere Informationen zu unserem speziellen Leistungsangebot für Kommunen finden Sie hier.
Mit Bundesförderung in eine klimaneutrale Zukunft
Begleitend zur Novelle des GEG ist auch die Förderlandschaft geändert worden. Denn zum 1. Januar 2024 ist ebenso die überarbeitete Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Als Energieeffizienz-Experten für die Bundesförderung sind wir auch künftig für alle in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel antragsberechtigt.
«Für die Inanspruchnahme der Bundesförderung sind wir unverändert Ihr erster Ansprechpartner – egal, obe es sich dabei um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.»
Max Dinslaken, gelisteter Energieeffizienz-Experte für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Geschäftsführer der Dinslaken & Dinslaken GbR
Wenn Sie die hier aufgelisteten Fördersegmente der BEG anklicken , eröffnen sich Ihnen alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Bereichen:
In allen Fördersegmenten sind Höchstgrenzen vorgesehen. Trotz dieser Deckelungen sind Investitionskosten von bis zu 90.000 Euro bezuschussbar. Weitere Information zu diesem nicht immer leicht zu überschauen Bereich haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Oliver & Max Dinslaken GbR – Die Energieberater.
Techn. Planungsbüro
Energetisches Bauen/Sanieren, kommunale Wärmeplanung WPG
Energie-Effizienz-Experte
GEG- und BEG-Support für Wohn-/Nichtwohngebäude
BAFA- und KfW-Berater
antragsberechtigt für alle Fördersegmente nach BEG
Unser Team
Ingenieure, Meister, EEE-Berater, TGA-Planer (TGA), BiRN-Auditor
Unsere (bevorzugten) Einsatzgebiete:
Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz; darüber hinaus betreuen aber auch Projekte zum Beispiel in Berlin, München und Frankfurt. Am besten einfach anfragen – Sie erhalten auf jeden Fall zeitnah eine Antwort.