Die Wärmewende mutet allen Akteuren, die bei ihrer Umsetzung gefordert und eingebunden sind, einiges zu. Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Entsprechend gibt es im GEG Übergangsfristen (z. B. für Bestandsbauten), Härtefallregelungen (z. B. für einkommensschwache Haushalte) und Sonderbestimmungen (z. B. für Wohnungseigentümergemeinschaften). Hierbei den Überblick zu bewahren, die passenden Entscheidungen zu treffen und die richtigen energieeffizienten Maßnahmen zu ergreifen, ist nicht einfach. Dies gilt erst recht, wenn es um das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen des GEG mit den drei anderen
Hebeln BEHG, BEG und WPG geht.